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Arbeitsleistungen in Erwartung einer späteren AnstellungZwischen den Parteien gab es in der Zeit von Mai 2008 und Februar 2009 Vertragsverhandlungen über eine Beschäftigung des Klägers als Verkaufs- und Marketingleiter bei der Beklagten. Im Hinblick darauf verrichtete der Kläger für die Beklagte ab September 2008 diverse Arbeiten, mit denen er vom Geschäftsführer der Beklagten beauftragt wurde. Letztlich kam es aus bei der Beklagten gelegenen Gründen zu keinem Vertragsabschluss zwischen den Parteien. Derjenige, der eine Leistung, die in der Natur nicht mehr zurückgenommen werden kann, vor allem eine Arbeitsleistung, in Anspruch nimmt, hat diese aufgrund des in § 1152 ABGB zum Ausdruck kommenden Prinzips angemessen zu entlohnen,...
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VwGH bestätigt sofortige Kürzung der Mindestsicherung um die HälfteDem angefochtenen Bescheid liegt die Auffassung zugrunde, die dem Beschwerdeführer zu gewährende Hilfe für den Lebensunterhalt sei, gemessen am monatlichen Mindeststandard, um 50 % zu kürzen, weil sich der arbeitsfähige Beschwerdeführer in schwerwiegender Art und Weise geweigert habe, seine Arbeitskraft einzusetzen. § 8 Abs. 5 MSG sieht vor, dass Hilfesuchenden, die trotz schriftlicher Ermahnung ihre Arbeitskraft nicht in zumutbarer Weise einsetzen oder nicht an einer sonstigen der hier genannten Maßnahmen teilnehmen, die Leistungen der Bedarfsorientierten Mindestsicherung stufenweise auf bis zu 50 % zu kürzen sind. Die Gesetzesmaterialien (ErlRV 687 BlgNR 24. GP, 46) führen dazu erläuternd aus, dass grundsätzlich, und...

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